Wer sich korrekt verhält und im allgemeinen rechtsstaatlichen Interesse sowie im Interesse Dritter handelt, der kann etwas erleben. Was sich vielleicht widersprüchlich oder ironisch anhören mag, das hat einen ganz ernsten Hintergrund.
Tatsächlich wurde von Beginn der Untersuchungen sehr darauf geachtet, die rechtsstaatlichen Grenzen und auch die Rechte Dritter zu beachten. Es wurde bewusst eine vorsichtige Vorgehensweise gewählt, um die Interessen Dritter möglichst auch nicht versehentlich zu verletzen. Bei dieser Strategie ist es bisher geblieben und so wird weiterhin verfahren.
Umso erstaunlicher und interessanter erscheinen die Erfahrungen, die seit 2009 gesammelt werden konnten.
Die Bandbreite der aggressiven Handlungen, um die es in diesem Abschnitt gehen soll, erstreckt sich mittlerweile von banaler Ignoranz über Drohungen, Beleidigungen, Diffamierungen bis hin zu mehrfachem Parteiverrat sowie existenzbedrohlichen Angriffen und Grundrechtsverletzungen.
Die Liste der Vorfälle ist schon erstaunlich genug. Sie wird noch bemerkenswerter, wenn die Initiatoren dieser mehr oder weniger offen vorgetragenen Angriffe betrachtet werden. Zu nennen wären hier die Deutsche Bank, die Investitionsbank Berlin, das Helmholtz-Zentrum Berlin sowie weitere Adressen, die sich auch gerne "renommiert" oder "weltweit führend" nennen. In diesem Zusammenhang sind sogar Akteure wie die Berliner Senatsverwaltung zu benennen, die als Organe des Rechtsstaats eigentlich ausdrücklich und ausschließlich die Interessen der Allgemeinheit vertreten müssten.
Wesentlich sind in diesem Fall eklatante Grundrechtsverletzungen. Nachdem wichtige Hinweise an Verantwortliche und zuständige Behörden ab Juni 2009 bis Dezember 2010 konsequent ignoriert worden sind, hat die Deutsche Bank als Hausbank Soltectures die Verlagerung der Auseinandersetzung von unterschwelligen Diffamierungen und offenen Drohungen auf die juristische Ebene veranlasst.
Ziele waren offensichtlich die Ablenkung von Sachargumenten, klaren Beweisen und eigenen Fehlern der Deutschen Bank sowie die weitere Diffamierung eines sachverständigen und verantwortungsbewussten Bürgers. Juristische Auseinandersetzungen können bekanntlich lange andauern und teuer werden. Sicher hatte die Deutsche Bank zusammen mit ihren Mitstreitern auch darauf gesetzt, den "Gegner" auf diese Weise schlicht platt zu machen.
Das Mittel der Wahl war zunächst die Untersagung der weiteren Verbreitung bestimmter Aussagen als angebliche unwahre Tatsachenbehauptungen. Entsprechend ist es der Leitung Soltectures tatsächlich gelungen, die wiederholte Äußerung von 24 Aussagen, die mehreren der Firma zugespielten Briefen entnommen worden sind, untersagen zu lassen.
Erst an letzter Stelle richteten sich die Angriffe allerdings gegen einen einzelnen Bürger. Dieser nahm ja nur als Fachmann und Sachbuchautor im allgemeinen Interesse seine Grundrechte wahr und seine staatsbürgerlichen Pflichten ernst.
An erster Stelle sind die von der Deutschen Bank initiieren Aktionen ein massiver Angriff gegen die rechtsstaatliche Grundordnung. Zum großen Schaden der Allgemeinheit sollte die Verbreitung wichtiger Informationen unterdrückt werden.
Die Vorgehensweise lässt kaum darauf schließen, dass Deutschland eigentlich ein Rechtsstaat sein soll. Insbesondere ist geradezu beängstigend, dass sich mit der Berliner Senatsverwaltung später sogar eine Landesbehörde aktiv an diesen Angriffen beteiligt hat.
Um den Fortbestand der Grundrechtsverletzungen über mehrere Jahre zu sichern, wurden letztlich sogar rechtsstaatliche Sicherungen ausgehebelt.
Es ist wohl davon auszugehen, dass der Fall und die Aufarbeitung noch einige Fachleute beschäftigen wird. Letztlich geht es um die Frage, ob es in einem Rechtsstaat wie Deutschland überhaupt (noch) möglich ist, sich zu bestimmten Themen in sachlich fundierter Art und Weise zu äußern.
Es kann nicht deutlich genug gesagt werden, dass die Betrachtung der Handlungen der Beteiligten allein nicht ausreichend ist. Offensichtlich geht es hier um Sachverhalte, die nur im Zusammenhang verstanden werden können. Das System, das eigentlich im Interesse der Allgemeinheit die Energiewende vorantreiben sollte, hat augenscheinlich ein Eigenleben entwickelt, das sich letztlich wider der verlautbarten Zielrichtung gegen das Allgemeininteresse richtet und dabei auch die Verletzung rechtsstaatlicher Leitplanken in kauf nimmt.
Was sich zunächst abstrakt anhören mag wird klarer, wenn die Einzelteile zu einem Gesamtbild zusammen gefügt werden. Das ist auch eines der zentralen Anliegen dieser Internetseite.
10.6.2013 / Letzte Änderung: 11.6.2013