Die Deutsche Bank hat nicht nur Grundrechtsverletzungen durchsetzen und die Verbreitung einer ungünstigen Geschäftsprognose über einen Geschäftspartner verbieten lassen. Ebenfalls erstaunlich ist, wie dabei vorgegangen wurde.
Wie an anderer Stelle dargelegt hatte sich die Deutsche Bank ihrer Verantwortung entzogen und seit August 2010 alle Zuschriften, die der Bank auch im eigenen Interesse zugestellt worden sind, nicht beantwortet. Außerdem wurden Beweise im Internet entfernt. Schließlich wurde das Landgericht Berlin vielfach getäuscht, um auf rechtsmissbräuchliche Art und Weise einen sachverständigen Informanten mundtot zu machen. Dazu wurden auch die ersten beiden Briefe an die Deutsche Bank, die zusammen mit einem Antrag vom 2.2.2011 dem Landgericht Berlin vorgelegt worden sind, manipuliert.
Die Deutsche Bank wurde erstmals mit einem Einschreiben vom 3.8.2010 über die Firma Sulfurcell informiert. Es war davon auszugehen, dass der Hausbank des Solarmodulherstellers die meisten mitgeteilten Sachverhalte bekannt sein mussten. Insbesondere hatte die Deutsche Bank als Hausbank auch privilegierten Zugang zu wichtigen Informationen, um die mitgeteilten Sachverhalte ggf. überprüfen zu können.
Diesem ersten Schreiben waren drei Anlagen, darunter eine 47seitige Expertise und zahlreiche Belege, beigefügt.
Nachdem der Brief nicht beantwortet worden war, wurde am 29.12.2010 ein weiteres Schreiben an die Deutschen Bank gerichtet. Auch diesem zweiten Schreiben waren einige Belege beigefügt.
Die Anschreiben enthielten eine Zusammenfassung der Sachverhalte, die durch die Anlagen umfassend begründet und belegt wurden. Anstatt die Zuschriften korrekt zu behandel, wurden diese jedoch der Leitung Sulfurcells zugespielt. In einem Antrag auf Anordnung einer einstweiligen Verfügung an das Landgericht Berlin wurden die beiden Anschreiben sodann als "Beweise" für das angeblich rechtswidrige Verhalten des Absenders vorgelegt. Nachfolgend die vier Seiten der Anlage AS4, so wie von der Kanzlei Wendler Tremml am 2.2.2011 an das Gericht per FAX übermittelt.
Es ist ersichtlich, dass allein durch die Vorlage dieser beiden Belege das Gericht in dreifacher Hinsicht getäuscht werden sollte.
Das Anschreiben vom 29.12.2010 ist der Deutschen Bank laut Eingangsstempel am 4.1.2011 zugegangen. Das erste Anschreiben vom 3.8.2010 weist hingegen keinen Eingangsstempel auf.
Entweder fehlte der Eingangsstempel der Deutschen Bank oder er wurde in der Ausfertigung für das Gericht entfernt. Das Gericht wurde jedenfalls nicht auf diesen Sachverhalt aufmerksam gemacht.
Es ist davon auszugehen, dass derartige Schreiben an eine Bank gestempelt werden müssen. In jedem Fall wird zu klären sein, warum dieser Beleg dem Gericht ohne einen Eingangsstempel vorgelegt worden ist.
Die jeweils zweiten Seiten der Schreiben wurden in dem an das Gericht übermittelten FAX vertauscht. Tatsächlich gehört die Seite 24/33 zu dem Schreiben vom 29.12.2010 und die Seite 22/33 zu dem Schreiben vom 3.8.2010. Wahrscheinlich wurden die Seiten vertauscht um den Eindruck zu erwecken, dass die 47seitige Expertise über die Sulfurcell GmbH vom Dezember 2009 der Deutschen Bank erst im Dezember 2010 zugestellt worden ist. Tatsächlich wurde dieses Papier der Bank jedoch schon im August 2010 zugestellt.
In einer mündlichen Verhandlung vor dem Kammergericht Berlin am 21.11.2011 räumte der Anwalt der Kanzlei Wendler Tremml ein, dass die Seiten dem Landgericht am 2.2.2011 tatsächlich in einer nicht korrekten Reihenfolge übermittelt worden waren.
Die Anschreiben enthielten nur Zusammenfassungen dessen, was in den Anlagen begründet und belegt wurde. Dennoch verzichteten die Antragsteller wahrscheinlich in Abstimmung mit der Deutschen Bank darauf, dem Landgericht Berlin die Anlagen vorzulegen. Damit wurde dem Gericht die Möglichkeit vorenthalten, die Ausführungen in den Anschreiben zu überprüfen.
Schon deshalb hätte dem Antrag nicht statt gegeben werden dürfen. Die Antragsteller behaupteten, dass die Aussagen in den Anschreiben nicht der Wahrheit entsprachen. In den Anlagen wurden die tatsächlichen Sachverhalte jedoch ausführlich dargelegt und belegt.
Es ist erstaunlich, dass dem Landgericht Berlin die drei genannten Manipulationen angeblich nicht aufgefallen sind. Jedenfalls hat das Gericht sich nicht entsprechend geäußert.
Tatsächlich hätte jeder der drei Sachverhalte das Gericht zu Nachfragen veranlassen müssen. Das Gericht hat jedoch jegliche diesbezügliche Rückfrage an die Antragsteller unterlassen und dem Antrag schon nach zwei Tagen in vollem Umfang statt gegeben.
Auch in einer Verhandlung am 13.4.2011 befasste sich das Gericht weder mit den Manipulationen der vorgelegten Belege, noch mit dem insgesamt unglaubwürdigen Sachvortrag der Antragsteller. Stattdessen wurde der Antragsgegner durch das Landgericht massiv unter Druck gesetzt. Von dieser Verhandlung am 13.4.2011 wird im weiteren noch zu berichten sein.
25.6.2013 / Letzte Änderung: