Es scheint sicher zunächst erstaunlich, dass hier im Abschnitt "Angriffe" auch die Überschrift "Justiz" zu finden ist. Wieso sollte sich die Justiz gegen das allgemeine Interesse oder gegen verantwortungsbewusste Bürger wenden, die zuständige Stellen sachlich und im allgemeinen Interesse unterrichten?
Bekanntlich sollte die Justiz in einem Rechtsstaat ausschließlich dem geltenden Recht und der rechtstaatlichen Grundordnung verpflichtet sein. Aber der Idealzustand kann sich natürlich von den Gegebenheiten unterscheiden. Was auch gelegentlich befürchtet wird, scheint hier tatsächlich der Fall zu sein und soll deshalb an dieser Stelle dokumentiert werden. Inzwischen liegen einige Hinweise vor, die deutlich belegen, dass sich die Berliner Justiz eben nicht ausschließlich dem geltenden Recht verpflichtet fühlt.
Eklatant ist insbesondere der Umgang des Landgerichts Berlin mit Anträgen der Leitung Soltectures, die bestimmte Aussagen über die Firma als sachlich unwahr etikettieren und verbieten lassen wollte. Tatsächlich folgte das Gericht in allen 24 Fällen dem Wunsch der Antragsteller und verbot die weitere Äußerung entsprechender Aussagen. Damit verhielt sich das Gericht eklatant rechts- und pflichtwidrig. Schon der gesunde Menschenverstand weiß, dass Äußerungen über Unternehmen in einem Rechtsstaat selbst dann nicht einfach als unwahr verboten werden können, wenn sie tatsächlich nicht zutreffend sein sollten. Die juristische Beurteilung derartiger Aussagen lässt sich leicht im Internet recherchieren und ist auch für juristische Laien leicht verständlich.
Sollte es einmal einen Wettbewerb für den klarsten Fall von Rechtsbeugung geben, so hätte das Landgericht Berlin mit dieser juristischen und demokratiefeindlichen Fehlleistung jedenfalls beste Aussichten auf einen der vorderen Plätze.
2.9.2013 / Letzte Änderung: