Angriffe gegen den Rechtsstaat

Im Fall Soltecture wurden nicht nur wichtige Sachverhalte und Unregelmäßigkeiten ermittelt. Inzwischen ist außerdem ersichtlich, dass erfolgreich an den Grundsäulen des Rechtsstaats gesägt wurde, um die Ver­öffentlichung und Diskussion dieser Sachverhalte zu verhindern.

 

Offenbar funktioniert dieser Rechtsstaat nicht so, wie er funktionieren sollte. Der Rechtsstaat hat keineswegs „planmäßig“ und pflichtgemäß auf wichtige Informationen reagiert. Stattdessen hat er ab Februar 2011 das Allgemeininteresse verraten und damit seine wahre Funktionsweise offen­bart. Die Justiz wendete sich quasi als Exekutive gegen den Staat und gegen einen sach­verständigen Informanten, der sich im Dienst der Allgemeinheit korrekt verhalten hatte.

 

Einen solchen Angriff gegen das Allgemeininteresse hat es wohl so noch nie gegeben. Der Rechtsstaat in Deutschland ist offenbar in Not und dringend auf Hilfe angewiesen.

 

Hintergrund ist, dass ein Sachverständiger und Sachbuchautor den Fall der Berliner Sol­tec­ture GmbH (vormals Sulfurcell GmbH) seit 2009 recherchiert hat. Soltecture ist eine Firma, die 2003 nur dank öffentlicher Hilfe den Geschäftsbetrieb aufnehmen konnte. Bis zur Insolvenz im Mai 2012 wurde das Unternehmen vielfach mit öffentlichen Mitteln unterstützt.

 

Es versteht sich von selbst, dass in einem Rechtsstaat wie Deutschland über Firmen wie Sol­tecture gesprochen werden darf. Entsprechende Äußerungen sind weitreichend durch die grund­gesetzlich garantierte Meinungsfreiheit gedeckt. Wer sich an einer solchen Diskussion beteiligt steht auch nicht in der Pflicht, seine Äußerungen als „wahr“ beweisen zu müssen. Die Recht­sprechung zum Schutz der Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unter­nehmen“ ist klar, selbstverständlich und höchstrichterlich bestätigt.

 

Dennoch hat die Berliner Justiz seit Februar 2011 dieses Recht und vitale Interesse der Allge­meinheit, über wichtige Sachverhalte informiert zu werden, drastisch beschnitten. Mit drei Verfügungen bzw. Urteilen untersagte das Landgericht Berlin die Wiederholung von insgesamt 24 Aussagen über Soltecture (LG Berlin: 4 O 66 / 11, 4 O 105 / 11, 8 O 18 / 12). Die Aussagen waren Stellungnahmen entnommen, die verschiedenen Adressaten zugeschickt worden waren.

 

Die Angriffe waren einerseits rechts­miss­bräuchlich, denn der Firmenleitung ging es allein da­rum, die Veröffentlichung der ermittelten Sach­verhalte und eine öffentliche Diskussion zu unter­bin­den. Außerdem sollte ein Fachmann diskreditiert und mundtot gemacht werden.

 

Wie dreist und eklatant allgemeinschädlich hier vorgegangen wurde, sei an einem Bei­spiel ver­anschaulicht. Am 2.2.2011 beantragte die Leitung Soltectures ein strafbewehrtes Verbot der Wiederholung von insgesamt elf Äußerungen, darunter diese Aussage:

 

Die Antragstellerin [Soltecture GmbH] habe weder kurz- noch langfristig Chancen, die Gewinnzone zu erreichen. (LG Berlin, 4 O 66 / 11, Aussage k)

 

Wie oben ausgeführt können derartige Aussagen grundsätzlich nicht beanstandet werden. Hinzu kommt, dass es hier konkret um eine Geschäftsprognose geht. Juristisch werden auf die Zu­kunft gerichtete Aussagen immer als Meinungen gewertet, weil sich der Wahrheitsgehalt erst in der Zukunft erweisen wird. Dennoch untersagte das Landgericht Berlin per Beschluss vom 4.2.2011 jegliche Wiederholung dieser Prognose als angeblich unwahre Tatsachenbehauptung.

 

Diese groteske und grundgesetzwidrige Bewertung hat das Kammergericht Berlin in einem Urteil vom 21.11.2011 (KG Berlin, 10 U 92 / 11) sogar bestätigt. Auch das Kammergericht sah den Antragsgegner irrsinniger weise in der Pflicht, diese Prognose als „wahr“ zu beweisen.

 

Außerdem ist anzumerken, dass die Aussage einem Brief an die Deutsche Bank entnommen wurde, die als Hausbank geschäftlich mit Soltecture verbunden war. Die Bank hatte das Schreiben der Leitung Soltectures zugespielt und war somit an den rechtsmissbräuchlichen Angriffen beteiligt oder hatte diese sogar initiiert.

 

Hier hat eine Bank, deren Tagesgeschäft auch darin besteht die Aussichten von Firmen zu be­werten, ein gerichtliches Verbot einer ungünstigen Prognose über einen Geschäfts­part­ner durchgesetzt. Auch dies dürfte wohl noch nie vorgekommen sein.

 

Die Berliner Senatsverwaltung hat der Leitung Soltectures ein weiteres Schreiben zu­ge­spielt, da­mit der Absender damit angegriffen werden konnte. Derartige Schreiben an einen Sub­ventions­geber sind als „privilegierte Mitteilungen“ jedoch besonders geschützt. Es ist im In­te­res­se des Rechtsstaats, dass Bürger zuständigen Behörden wichtige Informationen zu­kom­men las­sen. Den­noch wurde sogar die Wiederholung von weiteren vier Aussagen aus dieser privilegierten Mit­tei­lung vom Landgericht Berlin wiederum als angeblich unwahre Tatsachenbehauptungen ver­boten.

 

Tatsächlich waren sämtliche beanstandeten Schreiben nicht zu beanstanden. Dennoch haben Berliner Ge­richte vielfach dauer­hafte Grundrechtsverletzungen zum Nachteil der Allgemeinheit und zum Schaden von Betroffenen im Fall Soltecture verfügt.

 

Inzwischen wurde die längst überfällige Aufhebung der haltlosen Verfügun­gen auch noch pflicht­widrig durch den Insolvenz­verwalter Soltectures blockiert. Die Verfügungen bestehen wieterhin auf unbestimmte Zeit, obwohl der Insolvenzverwalter im Gegenteil die Aufhebung hät­te betreiben müssen, um im Interesse der Gläubiger eine freie Diskussion zu ermöglichen.

 

Der Fall erinnert an dunkelste Zeiten in Deutschland. Es ist beängstigend, wie leicht hier ohne den geringsten Anlass dauerhafte Grundrechtsverletzungen unter Mithilfe einer Lan­des­regierung und der Justiz durchgesetzt werden konnten. Die Mitteilung der Un­ter­suchungsergebnisse und eine öffentliche Diskussion wurden so vollständig unter­bunden.

 

Gleichzeitig wurden wichtige Belege und sogar Beiträge öffentlich rechtlicher Rundfunk­sender im Internet beseitigt.

 

Nicht zu vergessen ist auch die möglicherweise beabsichtigte Signalwirkung auf andere Hinweisgeber, die sich in Zukunft noch zögerlicher verhalten werden, wenn es darum geht den Rechtsstaat durch die Information von Behörden zu stärken. Man möchte sich gar nicht ausmalen, wie die Justiz wohl in anderen Fällen vorgehen würde, in denen einem Hinweisgeber tat­säch­lich bestimmte Rechts­ver­letzungen vorgeworfen werden könnten.

11.11.2013 / Letzte Änderung:

Freiheit stirbt immer zentimeterweise:

Typologie der PV-Module:

Typologie der Herstellungsverfahren für Solarmodule

Eine herzliche Bitte:

Fundamentaler Fehler:

Für Hinweisgeber:

Warnungen für Hinweisgeber