Es ist keineswegs so, dass man bei der Berliner Senatsverwaltung die gesetzlichen Bestimmungen nicht kennen würde. Zumindest ein Brief beweist, dass der Senatsverwaltung sehr gut bekannt war, wie sachliche Eingaben zu behandeln sind. In einem Schreiben vom 25.1.2012 erklärte der Staatssekretär der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft:
Es ist wichtig, dass alle Aktivitäten, Forschungsergebnisse einer Anwendung zuzuführen, jederzeit einer kritischen fachlichen Prüfung standhalten. Deshalb danke ich Ihnen ausdrücklich
für Ihre Hinweise. (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, 25.1.2012)
Womit auch bewiesen wäre, dass die sachlichen im allgemeinen Interesse vorgelegten Ausführungen und Belege tatsächlich als solche zu erkennen waren.
Leider unterblieb eine Antwort auf die mitgeteilten Sachverhalte. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft erklärte sich schlicht nicht mehr für zuständig, da die Verantwortung für das Helmholtz-Zentrum Berlin (HZB) nur wenige Tage zuvor der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung übertragen worden war.
Sicher würde niemand zugeben, dass die Zuständigkeiten geändert wurden, weil der Hinweisgeber gut begründet am 30.11.2011 zwei ähnliche Schreiben an beide Ressorts verschickt hatte. Jedoch bleibt der erstaunliche Befund, dass die angeblich nicht zuständige Senatsverwaltung für Bildung das Engagement des Hinweisgebers lobte, während die Senatsverwaltung für Wirtschaft längst damit befasst war, die Firma Soltecture dabei zu unterstützen, den Absender weiter juristisch unter Druck zu setzen und zu diskreditieren.
Die oben geschilderte Spielart des Machtmissbrauchs und Machterhalts durch eine angebliche Änderung von Zuständigkeiten könnte beinahe noch als originell durchgehen. Man möchte fast darüber lächeln, wie dummdreist hier eine Landesregierung glaubte, rechtsstaatliche Sicherungen aushebeln und die Allgemeinheit sowie einen verantwortungsbewussten Bürger an der Nase herumführen zu können.
Tatsächlich ging es bei dem durchsichtigen Manöver wohl darum, die seit November 2011 neu ins Amt der Bildungssenatorin berufene Sandra Scheeres nicht mit den in der Petition angesprochenen Themen konfrontieren zu müssen. Es ist wohl davon auszugehen, dass gleiches für die damalige Wirtschaftssenatorin von Obernitz galt, der wahrscheinlich mehrere Petitionen und wichtige Informationen zielgerichtet vorenthalten worden sind.
Abgesehen davon wurden die Mitteilungen an die Senatsverwaltung in der Regel überhaupt nicht beantwortet, obwohl das Petitionsrecht festlegt, dass der Absender zumindest einen Bescheid erhalten muss.
Schließlich ist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft nach wie vor für das verantwortlich, was sich innerhalb des Ressorts in der Vergangenheit abgespielt hat. Daran können selbst vielfache wie auch immer geartete Änderungen von Zuständigkeiten nichts ändern.
Inzwischen ist insgesamt ersichtlich geworden, wie sich die Berliner Senatsverwaltung ab Dezember 2011 in allgemeinschädlicher Art und Weise ihrer Verantwortung entziehen wollte:
Jede weitere Kommentierung dieses Verhaltens einer Landesregierung erübrigt sich an dieser Stelle.
Nach wie vor steht jede verantwortungsbewusste und sachliche Reaktion der Berliner Senatsverwaltung aus, obwohl insbesondere die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung sowie die Senatsverwaltung für Justiz seit 2010 mehrfach informiert worden sind.
Daher wurde nun Cornalia Yzer, seit September 2012 Senatorin für Wirtschaft, Technologie und Forschung, mit dem nachfolgend einsehbaren Schreiben vom 17.12.2013 erstmalig ausführlich informiert und auf den aktuellen Sachstand hingewiesen. (17.12.2013)
Das Schreiben ließ die Senatorin mit nebenstehender Nachricht vom 29.1.2014 beantworten.
Damit bestätigte Cornelia Yzer die schon mitgeteilte Auffassung ihres Hauses, dass die Weiterleitung des Schreibens vom 30.11.2011 angeblich nicht zu beanstanden sei. In dem Schreiben wird behauptet:
Die Senatsverwaltung hat keine andere Möglichkeit, Vorwürfen nachzugehen, als die Betroffenen damit zu konfrontieren und sich auf dieser Grundlage ein eigenes Bild zu machen. Nichts anderes ist geschehen. (Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, 29.1.2014)
Die Antwort muss wohl als rechtsstaatliche Bankrotterklärung betrachtet werden. Selbstverständlich können Eingaben von Bürgern auch auf andere Art und Weise überprüft werden. Abgesehen davon sind der Senatsverwaltung seit 2010 mehrere Schreiben zugestellt worden, jedoch ist offenbar nur das Schreiben vom 30.11.2011 an die frühere Senatorin Sybille von Obernitz weiter geleitet worden.
Damit ist bestätigt, dass die Senatsverwaltung sich ihrer Verantwortung nicht bewusst ist. Somit müssen auch unter der Senatorin Cornelia Yzer redliche Bürger, die der Behörde sachliche Eingaben im allgemeinen Interesse vorlegen, damit rechnen, dass ihre Schreiben pflichtwidrig an Dritte weiter geleitet werden.
Immerhin hat die Senatsverwaltung nun endlich zur Kenntnis genommen, dass die Angriffe gegen den Hinweisgeber haltlos waren:
Die Geschäftsleitung [Soltectures] hat dann dieses [Schreiben vom 30.11.2011] ohne Wissen und Wollen der Senatsverwaltung in ein juristisches Verfahren eingebracht, das nunmehr zu Ihren Gunsten ausgegangen ist. (Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, 29.1.2014)
Dennoch bleibt wohl festzustellen, dass einer Senatorin, die einen derartigen Umgang mit rechtsstaatlich wichtigen Eingaben von Bürgern bestätigt und die Weiterleitung von Eingaben an Dritte offenbar als übliche Maßnahme betrachtet, nur der sofortige Rücktritt empfohlen werden kann. (5.2.2014)
11.6.2013 / Letzte Änderung: 5.2.2014