Hier geht es um die Reaktion der Berliner Senatsverwaltung für Justiz auf wichtige Hinweise und Belege, die im großen öffentlichen Interesse an den Senator Thomas Heilmann gerichtet wurden, der nach der Berliner Landtagswahl im November 2011 das Amt als Nachfolger des Kurzzeitsenators Michael Braun übernommen hatte.
Alle an Heilmann gerichteten Schreiben blieben bis heute unbeantwortet. Insgesamt ist das Verhalten der Senatsverwaltung für Justiz als Angriff gegen die Interessen der Allgemeinheit und gegen den Hinweisgeber persönlich zu bewerten.
Mit einem Schreiben vom 13.2.2012 wurde der Justizsenator erstmals detailliert über verschiedene wichtige Sachverhalte informiert. Dem Schreiben waren 12 Anlagen beigefügt. Gleichzeitig wurde der Brief in Kopie weiteren zuständigen Behörden und Verantwortlichen zugestellt.
Zu der Zeit befand sich die Soltecture GmbH schon lange in größten Schwierigkeiten. Im März 2012 wurde die Firma von ihrem Gründungsgesellschafter, dem Helmholtz-Zentrum Berlin (HZB), fallen gelassen. Außerdem fand im März 2012 eine Krisensitzung mit Beteiligung der Senatsverwaltung statt. Im Mai 2012 folgte schließlich die Insolvenz.
Wenn vor diesem Hintergrund ein Schreiben wie das oben genannte von allen Adressaten ignoriert wird, dann darf wohl allein deshalb als sicher davon ausgegangen werden, dass in diesem Fall etwas vertuscht werden sollte.
Ohnehin ist grundgesetzlich festgelegt, dass Petitionen beantwortet werden müssen. Es ist mehr als erstaunlich, dass gerade ein Justizsenator diese Vorgabe ignoriert hat.
Mit weiteren Eingaben, die bis zum 23.9.2012 teilweise als Einschreiben an den Justizsenator persönlich gerichtet wurden, wurde ähnlich verfahren. Auch die in diesen Briefen mitgeteilten Sachverhalte wurden bis heute ignoriert.
Von einer Reaktion auf die an den Berliner Justizsenator gerichteten Schreiben muss jedoch noch berichtet werden.
Im Juni 2012 erhielt der Absender das nebenstehende Schreiben des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg. Angeboten wurde ein Beratungstermin beim sozialpsychiatrischen Dienst. Demnach war das Bezirksamt von der Senatsverwaltung für Justiz über die angebliche Hilfsbedürftigkeit des sachverständigen Hinweisgebers informiert worden:
Durch die Senatsverwaltung für Justiz wurden wir informiert, dass Sie ein Schreiben an Herrn Senator Heilmann gesandt haben [in dem Sie] äußern, dass Sie eine Eskalation befürchten.
Da alle Schreiben an den Justizsenator unbeantwortet blieben und den Nachrichten auch keinerlei Anlass zu entnehmen war, dem Absender ein solches "Hilfsangebot" zu unterbreiten, ist klar, dass der Hinweisgeber hier in perfidester Art und Weise verleumdet und diskreditiert werden sollte.
Dieser Angriff gegen den Rechtsstaat und einen engagierten Bürger ist in seiner Ungeheuerlichkeit kaum noch zu überbieten. Damit ist ein weiteres Mal belegt, dass die Senatsverwaltung tatsächlich bestrebt war, bestimmte Sachverhalte zu vertuschen und einen offenbar zu lästig gewordenen engagierten Bürger mit allen Mitteln mundtot zu machen.
Natürlich ist von diesem "Hilfsangebot" kein Gebrauch gemacht worden.
Dass gerade ein Justizsenator mehrere Petitionen pflichtwidrig behandelt und Monate später den Absender auf diese Art und Weise als psychisch krank brandmarken möchte, ist wohl noch nie dagewesen.
Damit wurde das Allgemeininteresse mit Füßen getreten und nicht zuletzt das Angebot des Berliner sozialpsychiatrischen Dienstes als Werkzeug missbraucht. Diese schäbige Vorgehensweise ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die in dem Bereich wertvolle Dienste leisten und sicher auch vielen Berlinern helfen, die durch politische Versäumnisse und politisches Fehlverhalten tatsächlich in Not geraten sind.
Vielleicht sollte dem Justizsenator einmal gesagt werden, dass mit psychologischen und psychiatrischen Mitteln jeden Tag vielfach Menschen geholfen werden kann, aber dass die Mütter und Väter des Grundgesetzes diese Mittel sicher nicht als Antwortmöglichkeit auf Petitionen vorgeschwebt sind.
Der Fall belegt immerhin, dass es in Deutschland tatsächlich möglich zu sein scheint oder sogar gängige Praxis ist, dass Menschen grundlos und planmäßig durch staatliche Gewalt auf die psychiatrische Schiene abgeschoben werden. Es ist gar nicht auszudenken, was die Senatsverwaltung wohl daraus gemacht hätte, wenn der Termin beim Berliner sozialpsychiatrischen Dienst auch nur wahr genommen worden wäre.
Aktuell wird intensiv über den Fall des Gustl Mollath berichtet, der tatsächlich zu Unrecht in einer psychiatrischen Klinik weggesperrt worden zu sein scheint. Wer sich mit den Sachverhalten und der aktuellen Berichterstattung der ARD befasst, der kann jedenfalls kaum zu einer anderen Ansicht kommen.
Vielleicht hat sich die Berliner Senatsverwaltung ja gedacht, dass in Berlin auch klappen müsste, was sich schon in Bayern bewährt hat. Aber das ist natürlich Spekulation. In jedem Fall ist geplant, die Erfahrungen aus diesem Fall an Herrn Mollath und dessen Anwälte weiter zu geben.
11.6.2013 / Letzte Änderung: