Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Nachfolgend der aus vier Seiten Text bestehende Antrag der Leitung Soltectures auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom 9.5.2012.

Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, 9.5.2012 (Auszug)
Soltecture Antrag Eröffnung 120509.pdf
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Es ist erstaunlich, wie leicht hier die Leitung eines angeblich weltweit führendes Unternehmen nach elf erfolglosen Jahren die Verantwortung abstreifen zu können glaubt. Wiederum werden wesentliche Sachverhalte, wie die mangelhafte Qualität der hergestellten Module und Kundenreklamationen, verschwiegen. Abgesehen davon werden weitreichende Aussagen behauptet, ohne entsprechende Belege zu benennen oder beizufügen.

Das entwickelte Produkt war angeblich marktreif

In dem Antrag behauptet die Leitung Soltectures:

 

Obwohl das entwickelte Produkt marktreif ist, hat sich der Absatz des Produktes nicht so wie geplant entwickelt. (Seite 3)

 

Für ein elf Jahres altes angeblich weltweit führendes Unternehmen ist eine solche Aussage geradezu kurios. Die Aussage ist auch ein Widerspruch in sich. Wenn sich ein Produkt nicht wie erhofft absetzen lässt, dann ist schon dies ein Beleg dafür, dass es eben nicht marktreif und konkurrenzfähig ist.

 

Außerdem wird nicht genannt, welches Produkt überhaupt gemeint ist. Angeblich hat Soltecture an insgesamt fünf Herstellungstechnologien für Solarmodule gearbeitet und dafür Fördermittel erhalten. Es wird jedoch noch nicht einmal mitgeteilt, von welchem Herstellungsverfahren hier eigentlich die Rede sein soll.

Das Insolvenzgericht wurde zielgerichtet falsch informiert

Als Grund für die geringen Umsätze wird der Preisverfall genannt:

 

Wesentlicher Grund ist der Preisverfall für Solarmodule auf dem Markt. (Seite 3)

 

Es war jedoch das ausdrückliche Ziel der Unternehmung, die Herstellungskosten für Solarmodule zu senken. Immer wieder hatte die Firma damit geworben, über ein Verfahren zur besonders preisgünstigen Herstellung von Solarmodulen zu verfügen.

 

Abgesehen davon behauptete Soltecture schon seit 2005, über ein marktfähiges Produkt zu verfügen. Die Verkaufspreise stiegen jedoch bis 2008 und begannen erst 2009 zu fallen.

 

Offensichtlich ist das Insolvenzgericht hier planmäßig falsch informiert worden. Tatsächlich hat Soltecture zu keinem Zeitpunkt über ein taugliches und konkurrenzfähiges Herstellungsverfahren für Solarmodule verfügt. Dies wird auch durch das Gutachten des Insolvenzverwalters vom 31.7.2012 bestätigt. Demnach verfügte Soltecture über keinerlei immaterielle Vermögenswerte. Lediglich für eine selbsterstellte Software, ein sogenanntes MES-System, wurde unter Liquiditätsgesichtspunkten ein "Erinnerungswert" in Höhe von einem Euro angesetzt.

Schuldzuweisung an einen angeblichen chinesischen Bieter

Die Verantwortung für die prekäre wirtschaftliche Situation wird auch einem nicht namentlich genannten chinesischen Bieter zugewiesen:

 

Die Antragstellerin ist seit einigen Wochen in Verhandlungen mit einem chinesischen Bieter, der die Mehrheit der Geschäftsanteile an der Antragstellerin erwerben möchte und sich im Übrigen für die Abnahme einer großen Menge von Dünnschichtmodulen von der Antragstellerin interessiert. Der Bieter hat bereits ein Term Sheet (Absichtserklärung) unterzeichnet. Der Bieter hat jedoch die von ihm in Aussicht gestellten Vorauszahlungen auf Modullieferverträge nicht geleistet und seine Zusagen nicht eingehalten. (Seite 4)

 

Die Aussage ist vollständig unglaubwürdig. Soltecture hatte schon seit Gründung permanent Liquiditätsschwierigkeiten. Seit Januar 2010 bestand ein ungedeckter Liquiditätsbedarf von mindestens 50 Millionen Euro. Seit dem war Soltecture auch vergeblich auf der Suche nach einem Investor. Es ist nicht nachvollziehbar, dass "einige Wochen" vor dem Insolvenzantrag ein ernsthafter chinesischer Investor aufgetaucht sein soll, der außerdem an der Abnahme einer großen Menge von Dünnschichtmodulen interessiert gewesen sein soll.

Unwahre Unterrichtung des Landgerichts Berlin 2011

Mit dem Antrag räumte die Leitung Soltectures erstmals Absatzschwierigkeiten ein. Bis dahin war in öffentlichen Verlautbarungen stets von einer planmäßigen und erfolgreichen Unternehmensentwicklung die Rede gewesen. Die verlautbarten Produktionszahlen suggerierten, dass die Firma in der Nähe der Kapazitätsgrenze arbeitete.

 

Nunmehr wird durch den Antrag erneut offenbar, dass auch das Landgericht Berlin 2011 mit mehreren eidesstattlichen Versicherungen unwahr unterrichtet worden ist.

 

In einer eidesstattlichen Versicherung vom 1.2.2011 teilte die Leitung Soltectures mit:

 

4. Das wesentliche Ziel der Sulfurcell Solartechnik GmbH bestand zunächst darin, die im damaligen Hahn-Meitner Institut labormäßig entwickelte Technologie zur Herstellung von kleinformatigen Dünnschicht-Solarmodulen so zu skalieren, das die Technologie wirtschaftlich zur Herstellung kommerziell verwertbarer Modulgrößen genutzt werden kann.  Die Sulfurcell Solartechnik GmbH hat dieses Ziel vollständig erreicht. (...)

5. Die Sulfurcell Solartechnik GmbH produziert seit dem Jahr 2005 industriell Solarmodule auf Basis der am Hahn-Meitner-Institut entwickelten CIS-Technologie. (...) Die Sulfurcell Solartechnik GmbH hat bereits im Jahr 2008 bindende Rahmenkaufverträge mit renommierten deutschen Fachhändlern geschlossen, die eine bindende Abnahme von insgesamt 100 % der bis zum Jahr 2012 in der neuen, 2009 fertiggestellten Produktionsanlage hergestellten Solarmodule enthalten.

7. Die Sulfurcell Solartechnik GmbH hat in den Jahren 2006 bis 2010 ihre Produktionskapazitäten von 5 MW auf 35 MW ausgebaut und ...

12 (...) Wir rechnen derzeit damit, dass die Produktion der Sulfurcell Solartechnik GmbH ab dem Jahr 2012 profitabel sein wird.

 

In einer weiteren eidesstattlichen Versicherung vom 2.3.2011 behauptete die Firmenleitung:

 

2. (...) Im Bereich der Hersteller mit CIS-Technologie auf Schwefelbasis erreicht derzeit kein Hersteller Wirkungsgrade von deutlich über 7,5 Prozent. Dem tendeltiell niedrigeren Wirkungsgrad stehen jedoch andere Vorteile gegenüber, die diese Produkte dennoch konkurrenzfähig machen, wie z.B. niedrigere Herstellungskosten und damit Verkaufspreise.   Daher konnten und können wir weiterhin Solarmodule mit schwefelbasierter CIS-Technologie erfolgreich, d.h. mit Deckungsbeiträgen im Markt verkaufen.

 

Die Aussagen stehen offensichtlich im Widerspruch zu den Angaben im Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und zu Angaben der Firma an anderer Stelle. Offensichtlich ist das Landgericht Berlin 2011 ebenso planmäßig unrichtig unterrichtet worden wie nunmehr das Amtsgericht Charlottenburg und die Gläubiger.

Schlussfolgerungen

Es ist erstaunlich, dass dieser in sich widersprüchliche und offensichtlich unrichtige und unvollständige Antrag vom Gericht überhaupt angenommen wurde.

 

Zu weiteren Details über die Firmenentwicklung wird hier auf die Abschnitte Soltecture und auf eine Zusammenfassung verwiesen.

7.7.2013 / Letzte Änderung: 13.7.2013

Freiheit stirbt immer zentimeterweise:

Typologie der PV-Module:

Typologie der Herstellungsverfahren für Solarmodule

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