Nach der Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 9.5.2012 ist der Rechtsanwalt Hartwig Albers als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt worden.
Der vorläufige Gläubigerausschuss bestimmte zunächst in einer Sitzung am 30.5.2012, dass der Geschäftsbetrieb fortgesetzt werden sollte. Am 31.7.2012 empfahl Albers im Rahmen eines "Gutachtens" die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, das sodann am 1.8.2012 eröffnet worden ist. Im September 2012 wurde Albers als Insolvenzverwalter bestätigt.
Für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter stellte Hartwig Albers am 4.9.2012 diesen Antrag auf Festsetzung der Vergügung:
Für seine kurze Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter verlangte Albers demnach 478.890,19 Euro inkl. Auslagen und Umsatzsteuer. Per Beschluss vom 18.10.2012 bestätigte das Amtsgericht Charlottenburg dieses Honorar.
Wie dem Antrag zu entnehmen ist nutzte Albers zunächst jede Möglichkeit, die Berechnungsgrundlage des Honorars zu maximieren. Der vorläufige Insolvenzverwalter glaubte tatsächlich, für die völlig marode Firma einen "Wert" von fast 9,2 Millionen Euro ansetzen zu können. Entsprechend lag der Vergütungssatz für die vorläufige Insolvenzverwaltung schon bei gut 52.000 Euro (25 % der Regelvergütung in Höhe von 211.409,86 Euro).
Damit ist die Phantasie eines Insolvenzverwalter des Typs Albers jedoch noch lange nicht ausgeschöpft. Wie es scheint hat Albers mehr Energie darauf verwendet möglichst viele "Zuschlagsfaktoren" ausfindig zu machen und entsprechende Begründungen zu konstruieren, als zum Beispiel auf das "Gutachten" vom 31.7.2012. Offenbar war Albers die Maximierung seines Honorars wichtiger als die korrekte Information der Gläubiger und die pflichtgemäße Abwicklung der Insolvenz.
Damit gelang es Albers, den üblichen Vergütungssatz in Höhe von gut 52.000 Euro um das fast 8fache auf über 401.000 Euro zu steigern. An dieser Stelle wird darauf verzichtet, die Berechnungsgrundlage und die "Begründungen" der Zuschlagsfaktoren zu diskutieren. Es ist ohnehin offensichtlich, dass die kurze vorläufige Insolvenzverwaltung einer Micky Maus Firma wie Soltecture, die über keinerlei immaterielles Vermögen und kein konkurrenzfähiges Produkt verfügte, keine außergewöhnliche Leistung darstellt.
Der Vergütungsantrag bestätigt, dass Soltecture auch für den Insolvenzverwalter nur ein Geldesel war, der ausgeschlachtet wurde, nachdem er anderweitig nicht mehr zu gebrauchen war. Wie andere Verantwortliche, so versuchte auch Albers ohne Rücksicht auf die Interessen der Gläubiger, der Allgemeinheit oder des Rechtsstaats ein möglichst großes Stück der Beute für sich zu beanspruchen.
Wie schon die Gläubiger, so hat Albers mit dem Vergütungsantrag auch das Amtsgericht Charlottenburg weiter getäuscht. Dem Gericht wurden wesentliche Sachverhalte vorenthalten, die unbedingt hätten mitgeteilt werden müssen.
Bis zur Antragstellung am 4.9.2012 hat Albers dem Gerichts nichts über die zahlreichen ihm zu der Zeit schon bekannten Unregelmäßigkeiten mitgeteilt. Insbesondere hat Albers dem Gericht vorenthalten,
Hinzuweisen wäre hier auch insbesondere auf die eklatante Falschaussage in dem "Gutachten" vom 31.7.2012, dass die Preise für Solarmodule im Zeitraum der vorläufigen Insolvenzverwaltung um 50 Prozent gesunken wären.
Für weitere Informationen sei hier auf die Untersuchungsergebnisse über Soltecture und eine Zusammenfassung verwiesen.
Angesichts dieser Umstände ist kaum noch der Erwähnung wert, dass die Vergütung nicht angemessen war und viel zu hoch angesetzt wurde. (1.10.2013)
Inzwischen sind weitere dubiose Sachverhalte festzustellen, die der Insolvenzverwalter zu verantworten hat. Offensichtlich ist Hartwig Albers nach wie vor nicht gewillt, das Insolvenzverfahren pflichtgemäß abzuwickeln.
Es ist ersichtlich geworden, dass Albers die Gläubiger und Geschädigten noch immer nicht über die zahlreichen Unregelmäßigkeiten informiert hat, damit entsprechende Ansprüche überhaupt geltend gemacht werden können. Konkret ist ein Anlagenbetreiber in Bayern, der einen erheblichen Schaden erlitten hat, noch immer nicht informiert worden.
Ein "Servicebericht" Soltectures vom 9.12.2011 und eine Liste mit Messergebnissen liegen in dieser Sachen vor. Demnach ist die Anlage schon im August 2010 reklamiert worden. Wie in anderen Fällen belegen die Messergebnisse auch hier einen deutlichen Leistungsverlust der Module. Für die zur Messung nach Berlin transportierten Module hatte der Anlagenbetreiber kostenlos neuwertigen Ersatz erhalten.
Der Fall müsste Albers deshalb bekannt sein. Doch der Geschädigte war bisher weder von Albers, noch vom zuständigen Großhändler Energiebau Solarstromsysteme und auch nicht von seinem Installateur informiert worden. Das bestätigte der Anlagenbetreiber in einem Telefonat am 10.11.2014.
Es ist davon auszugehen, dass es weitere derartige Fälle gibt. Offenbar sind die Geschäftspartner und Großhändler Soltectures nicht bereit, wichtige Informationen an die Endkunden weiter zu geben. Offenbar werden nach wie vor nur die Geschädigten unter der Hand entschädigt, die zufällig ermittelt werden konnten oder die wie Martin Zeller, ein Moderator des Photovoltaikforums, über die "richtigen" Kontakte verfügten. (17.11.2014)
Ursprünglich war Hartwig Albers als Angehöriger der Partnerschaftsgesellschaft Brinkmann & Partner zum vorläufigen Insolvenzverwalter Soltectures bestellt worden. Brinkmann & Partner berichtete hier am 10.5.2014.
Zum 1.1.2013 wechselte Albers als neuer Partner zur Görg Partnerschaft von Rechtsanwälten. Das ist erstaunlich, denn Soltecture war auf mehrfache Weise mit Görg verbunden. Bei mindestens zwei Finanzierungsrunden wurde Görg als Berater engagiert.
Am 10.7.2008 berichtete Görg unter dem Titel "Sulfurcell erhält in vierter Finanzierungsrunde 85 Millionen Euro":
Die Sulfurcell Solartechnik GmbH, ein weltweit führendes Vertriebs- und Produktionsunternehmen von Kupfer-Indium-Sulfid/Selenide Solarmodulen für die photovoltaische Energiegewinnung,
hat bei ihrer vierten Finanzierungsrunde Kapitalzusagen in Höhe von insgesamt 85 Millionen Euro erhalten. (Görg, 10.7.2008)
Schon zu der Zeit war Sulfurcell in größten Schwierigkeiten und arbeitete an Alternativen zu der ursprünglich favorisierten "Schwefeltechnologie", die sich als untauglich erwiesen hatte. Deshalb war die vierte Finanzierungsrunde überlebenswichtig.
Entsprechend hatte Görg auch bei einer fünften Finanzierungsrunde mitgewirkt. Dazu ist eine Mitteilung unter dem Titel "Görg berät Sulfurcell in der 5. Finanzierungsrunde" abrufbar:
Der Berliner Solarmodulhersteller Sulfurcell Solartechnik GmbH (firmiert nun unter Soltecture GmbH) hat über die fünfte Finanzierungsrunde 18,3 Millionen Euro neues Kapital
eingesammelt. (Görg, 22.2.2011)
Wie hier dokumentiert ist, gehört die Investitionsbank Berlin (IBB) zu den Gläubigern, die erhebliche Verluste erlitten haben. Außerdem gehörte die IBB zu den Beteiligten, die schon ab 2009 ausführlich auf zahlreiche Unregelmäßigkeiten hingewiesen worden waren. Doch die Hinweise sind offenbar nicht ernst genommen worden.
Stattdessen hatte der damalige IBB Vorstand Ulrich Kissing, der 2009 von der Deutschen Bank an die Spitze der IBB gewechselt war und in dieser Funktion im Fall Soltecture das Berliner Abgeornetenhaus und die Allgemeinheit mehr als einmal belogen hat, dem sachverständigen Hinweisgeber sogar den nebenstehenden Drohbrief zukommen lassen. Auch hier war mit Dr. Thomas Winkemann wiederum ein Anwalt der Görg Partnerschaft beauftragt worden.
In dem Brief wurde dem Adressaten unterstellt, in einer "persönlichen Angelegenheit" vorgetragen zu haben. Das war natürlich nicht richtig. Der Adressat hatte die IBB als Sachverständiger und Sachbuchautor im allgemeinen Interesse und im Interesse der IBB informiert.
Schließlich hatte Winkemann sogar mit der "Einleitung strafrechtlicher Schritte" gedroht. Da sich der Absender jedoch nichts hatte zu Schulden kommen lassen, erfüllt das nebenstehende Schreiben selbst den Tatbestand der versuchten Nötigung durch die IBB.
Es ist somit geradezu unglaublich, dass sich Albers dieser Partnerschaft angeschlossen hat und trotzdem weiterhin als Insolvenzverwalter fungiert. Wie dargelegt war Görg an der versuchten Nötigung eines redlichen Sachverständigen beteiligt. Außerdem hatte Görg an mindestens zwei Finanzierungsrunden mitgewirkt und war damit maßgeblich auch an der Täuschung der Investoren und der Allgemeinheit durch die Leitung Soltectures und anderer Verantwortlicher beteiligt. Es kann natürlich nicht sein, dass der Insolvenzverwalter der Firma aus dem Kreis dieser anwaltlichen Gemeinschaft kommt.
Es wird aufzuklären sein, warum Albers mit dem Wechsel zu Görg sein Mandat als Insolvenzverwalter Soltectures nicht niedergelegt hat. (17.11.2014)
1.10.2013 / Letzte Änderung: 17.11.2014