Ab November 2011 wurden Q-Cells und Solibro auf verschiedene Sachverhalte und Unregelmäßigkeiten hingewiesen. Hier wird über den inzwischen vorliegenden Schriftwechsel zusammenfassend berichtet.
Es zeigt sich wiederum ein offenbar häufiges Muster. Zunächst werden sachliche Schreiben mit wichtigen Inhalten ignoriert. Der Absender erhält noch nicht einmal eine Empfangsbestätigung. Dann wird sogar das Vorliegen von Einschreibebriefen bestritten. Die Inhalte einer detaillierten Zusammenfassung von immerhin 109 Seiten werden ebenfalls nicht beachtet. Schließlich wird mit Drohungen und unberechtigten Forderungen geantwortet. Bestimmte Sachverhalte werden einfach bestritten und juristische Schritte angekündigt.
Es ist kein Wunder, dass Q-Cells und Solibro mit dieser Art "Management" nicht erfolgreich sein konnten.
Mit einem ersten Schreiben vom 30.11.2011 an den damaligen Vorstandsvorsitzenden Nedim Cen wurde Q-Cells auf die seit 2009 laufenden Recherchen zur Dünnschichtphotovoltaik hingewiesen. Es wurde mitgeteilt, dass in dem Zusammenhang auch Unregelmäßigkeiten festgestellt worden waren, die die Q-Cells Tochter Solibro betrafen.
Q-Cells wurde auch auf Recherchen einer Fachjournalistin seit Januar 2011 hingewiesen. Als Beleg wurde eine schriftliche Mitteilung vorgelegt. Demnach hatte die damalige Photon-Journalistin ermittelt, dass Firmengeheimnisse Solibros wahrscheinlich an den Konkurrenten Soltecture verraten worden waren.
Das Schreiben wurde nicht beantwortet.
Mit einem weiteren Schreiben vom 31.3.2012 wurde Cen darauf hingewiesen, dass vertrauliche Unterlagen Solibros im Internet versehentlich frei abrufbar waren. Das Helmholtz-Zentrum Berlin (HZB) hatte diese und weitere vertrauliche Unterlagen anderer Firmen im Intranet allen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt. Dem Brief war eine Anlage beigefügt, mit dem der Vorfall dokumentiert worden war.
Das Schreiben wurde nicht beantwortet.
Die Geschäftsleitung von Hanwha Q-Cells wird auf die beiden oben genannten Schreiben hingewiesen. Gleichzeitig wird eine 109seitige Zusammenfassung der Rechercheergebnisse, Stand 6.3.2013, zugestellt.
Die Rechtsabteilung von Hanwha Q-Cells antwortet, dass die Schreiben vom 30.11.2011 und 31.3.2012 nicht vorlägen und bittet um die Zusendung von Kopien.
Die Rechtsabteilung von Hanwha Q-Cells wurde darauf hingewiesen, dass das zugestellte Papier die aktuellen Rechercheergebnisse zusammenfassend dokumentiert und ausreichend aufschlussreich sein sollte. Darüber hinausgehende Leistungen und Informationen wurden Hanwha Q-Cells im Rahmen einer Beratung angeboten.
Das Schreiben wurde nicht beantwortet.
Die Rechtsabteilung von Hanwha Q-Cells wird auf diese Internetseite aufmerksam gemacht.
Mit einem Schreiben vom 5.6.2013 bestreitet Hanwha Q-Cells jegliche gesellschaftsrechtliche Verbindung mit Solibro. Es wird ultimativ gefordert bestimmte Änderungen oder Ergänzungen an dieser Internetseite vorzunehmen:
Wir fordern Sie daher auf, die Informationen auf Ihrer Webseite bis zum 14. Juni 2013 entweder entsprechend zu ergänzen, um den Sachverhalt richtig darzustellen oder den Bezug zur Hanwha Q Cells GmbH von Ihrer Webseite zu entfernen. Anderenfalls sehen wir uns veranlasst, rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. (Hanwha Q-Cells, Rechtsabteilung, Schreiben vom 5.6.2013)
Bei Hanwha Q-Cells fühlt man sich offenbar in keiner Weise verantwortlich für das, was in der Vergangenheit unter dem Dach von Q-Cells geschehen ist. Bisher steht auch jegliche angemessene Reaktion auf die mitgeteilten Informationen aus. Stattdessen glaubt man, die Angelegenheit mit unbegründeten Forderungen und Drohungen beiseite schieben zu können.
Dies ist jedoch eine sachliche Internetseite. Die dargelegten Sachverhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig recherchiert. Die Mitteilungen sind im großen allgemeinen Interesse. Drohbriefe werden deshalb grundsätzlich nicht beantwortet. Die geforderten Änderungen oder Ergänzungen an dieser Internetseite wurden nicht durchgeführt. Bisher hat Hanwha Q-Cells die angedrohten rechtlichen Schritte nicht veranlasst.
Die Solibro GmbH reagierte am 3.7.2013 ebenfalls mit einem Drohbrief. Auf die seit 2011 mitgeteilten wichtigen Sachverhalte wird in dem Brief mit keinem Wort eingegangen. Die Verantwortlichen glauben stattdessen, einige angeblich unwahre Tatsachenbehauptungen beanstanden zu können:
Wir fordern Sie daher auf, die auf Ihrer Website befindlichen falschen Aussagen über unser Unternehmen und unsere Produkte von Ihrer Website zu entfernen. Zur Anpassung bzw. Löschung setzen wir Ihnen eine Frist bis zum 10.Juli 2013. Sollten die angeführten falschen Aussagen über unser Unternehmen nach Ablauf dieses Datums weiterhin über die von Ihnen betriebene Webseite www.duennschichtluege.de abrufbar sein oder in sonstiger Weise von Ihnen verbreitet werden, sehen wir uns gezwungen, kostenpflichtig rechtliche Schritte gegen Sie und die Verbreitung dieser unwahren Behauptungen einzuleiten. (Solibro, Geschäftsleitung, Schreiben vom 3.7.2013)
Auf derartige Drohungen und Forderungen wird jedoch grundsätzlich nicht reagiert. Die geforderten Änderungen an der Internetseite wurden nicht vorgenommen. Bisher hat Solibro die angedrohten rechtlichen Schritte nicht veranlasst.
Diese Internetseite berichtet über Recherchen, die sorgfältig durchgeführt wurden, und ist kein Marketingkanal der Solibro GmbH. Solibro hat genug Möglichkeiten, die eigenen Ansichten auf anderem Weg publik zu machen.
18.9.2013 / Letzte Änderung: