Was kann geschehen, wenn man als Mandant des Markus Haintz unzufrieden ist, dem Herrn Anwalt die Mandate entzieht und öffentlich berichtet? Der Seitenbetreiber hat diese Erfahrung gemacht und kann deshalb aus erster Hand berichten.
Kurz gesagt: Markus Haintz redet nicht, an sachlicher und gütlicher Einigung ist er nicht interessiert. Er versucht praktisch jegliche Kritik ohne vorausgehendes Gespräch oder Abmahnung unterdrücken zu lassen. Zudem wurde sachlich innerhalb des rechtstaatlichen Rahmens berichtet. Die Kritik war keineswegs zu beanstanden. Dennoch versuchte Markus Haintz, den Kritiker mundtot zu machen, konkret bisher mit diesen Verfahren:
Ein unzufriedener Mandant der Kanzlei HAINTZ legal muss damit rechnen, derart wie ein Verbrecher behandelt zu werden. Auch an den vorläufigen Streitwerten (Verfügung: 50.000,- Euro, Klage: 100.000,- Euro) ist ersichtlich, dass es nur darum geht eine kritische Stimme mundtot zu machen.
Der von Markus Haintz beanstandete Text war auf dieser Seite nur knapp vier Wochen abrufbar. Zum größten Teil handelte es sich um begründete Allerweltskritik, dennoch betreibt der "Freiheitskämpfer" die Durchsetzung von insgesamt 12 Einschränkungen der Meinungsfreiheit. Dazu werden leicht als Meinungsäußerungen erkennbare Aussagen als unwahre Tatsachenbehauptungen betrachtet. Das Landgericht Ellwangen folgt bisher diesen irren Rechtsansichten.
Außerdem bemüht sich der Anwalt, maximale Honorare für seine kritisierten anwaltlichen Leistungen am Amtsgericht Heidenheim a. d. Brenz durchzusetzen.
Die genannten Gerichte sind Markus Haintz dabei behilflich. Die Klageschrift wurde am 9.4.2022 zugestellt, schon am
29.6.2022 11:30 Uhr
soll am Landgericht Ellwangen (Jagst), Marktplatz 6-7, verhandelt werden. Es deutet sich an, dass das Gericht der Klage stattgeben wird. Dennoch (oder gerade deshalb) könnte die Verhandlung interessant werden.
Merkwürdig auch, dass Markus Haintz gegen andere Kritiker nicht vorgeht. Im Internet sind vielfach kritische Stimmen dokumentiert, gegen die der Freiheitsaktivist offensichtlich nicht vorgegangen ist.
An erster Stelle wäre die Hochschule Biberach zu nennen, für die Haintz bis 2020 tätig war. Die Hochschule lässt seit zwei Jahren verlauten, dass der frühere Auftragnehmer Haintz zu den "Feinden dieser offenen Gesellschaft" und somit zu den Staatsfeinden zu zählen sei. Diese Einschätzung und Bloßstellung ist ruf- und geschäftsschädigend, dagegen könnte leicht juristisch vorgegangen werden. Wo gibt es das sonst, dass sich ein Anwalt von einem Auftraggeber derartig diffamieren lässt?
Es wird auch vielfach festgestellt und diskutiert, dass der Anwalt als V-Mann zu betrachten sei und die Protestbewegung unterwandert habe. Auch gegen diese ehrverletzenden Darstellungen hat Markus Haintz sich bisher offensichtlich nicht juristisch gewehrt.
Angesichts dieser und weiterer Äußerungen im Internet stellt sich die Frage, warum Haintz ausgerechnet gegen einen ehemaligen Mandanten vorgeht, der konkrete Erfahrungen gemacht hat und somit aus erster Hand über die Leistungen des Anwalts Markus Haintz berichten kann.
11.6.2022 / Letzte Änderung: